Deutschland
CCTV
Sicherheit und Netzwerke
RoHS
EU-Konformitätserklärung zu Stoffverboten gem. ElektroG (RoHS)
Betrifft die gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- u. Elektronikgeräten
JVC Professional Europe Ltd. (JPE) bestätigt hiermit, dass die ab dem 1. Juli 2006 durch JPE in
das Gebiet der Europäischen Gemeinschaft (EU) eingeführten und dort zum Gebrauch bestimmten, mit dem JVC Markenzeichen versehenen Produkte, in Übereinstimmung mit der EUDirektive
2002/95/EC, sowie erfolgten Nachträgen, hergestellt wurden, insofern als diese Produkte Blei, Quecksilber, Chrom VI, PBB und PBDE in Konzentrationen <0,1 Gewichtsprozente und
Cadmium in Konzentrationen <0,01 Gewichtsprozente je homogenem Werkstoff enthalten, es sei denn, sie sind von dieser Direktive ausgenommen.
JPE wird JVC-Konformitätserklärungen (DoC) für individuelle JVC Produkte vorlegen, sofern gewünscht.
Im Falle von Drittlieferantenprodukten, die nicht von der Direktive ausgenommen sind und welche JVC regelmäßig innerhalb der EU vertreibt, wird JVC Kopien der DoC der Hersteller auf
Nachfrage vorlegen. Im Falle von sonstigen Drittlieferantenprodukten, die JPE nur gelegentlich vertreibt, wird JVC eine Kopie der DoC vom Hersteller anfordern und somit bei Bedarf
verfügbar haben.











